Übertritt in den M-Zug
Folgende Tabelle zeigt die Übertrittsmöglichkeiten aus den einzelnen Mittelschulklassen.
Wie ist der Übertritt in den M - Zug geregelt?
• Grundsätzlich immer schriftlicher Antrag der Eltern
• Termin: eine Woche nach dem Zwischenzeugnis
• entscheidend ist der Durchschnitt der Fächer D/ Ma/ E (siehe Tabelle)
• bei schlechterem Schnitt Aufnahmeprüfung in den letzten Tagen der Sommerferien
(Wichtig: schriftlicher Antrag bis frühestens am Tag der Zeugnisausgabe, spätestens 1 Woche nach Jahreszeugnis)